Stationäre Leistungen der Pflegeversicherung

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Wenn Pflegebedürftige in ein Pflegeheim umziehen, müssen sie andere Leistungen beantragen als für die Versorgung zuhause. Diese gibt es allerdings erst ab Pflegegrad 2. Sie decken einen Teil der anfallenden Pflegekosten ab. Personen mit Pflegegrad 1 können den ambulanten Entlastungsbetrag dafür verwenden und müssen einen Großteil der Kosten selbst stemmen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für die Versorgung in einem Pflegeheim gibt es sogenannte stationäre Leistungen. Das gilt auch für andere Wohnformen mit integrierter Pflege wie stationäre Hausgemeinschaften.
  • Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 können stationäre Leistungen beantragen.
  • Die Höhe der Leistungen steigt pro Pflegegrad an und beträgt bis zu 2096 Euro im Monat.
  • Mit Pflegegrad 1 lässt sich nur der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat nutzen.
  • Der Staat beteiligt sich an den Pflegekosten im Heim mit einem Zuschuss.
  • Die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherungen orientieren sich an denen der gesetzlichen Kasse.

Hinweise: In diesem Artikel geht es ausschließlich um stationäre Leistungen von der Pflegeversicherung. Details für die Pflege zu Hause erklären wir im Beitrag "Ambulante Leistungen der Pflegeversicherung". Außerdem bietet die Pflegeversicherung noch Hilfsmittel zum Ausleihen, organisatorische Hilfen wie Beratung und Kurse sowie Hilfen für pflegende Angehörige, etwa Extra-Rentenpunkte. Details zu diesen Leistungen erläutert der Artikel "Extra-Beträge von der Pflegeversicherung". Beide Texte sind am Ende des Artikels verlinkt.

Leistungsbetrag

Du unterstützt eine Person, die bald in ein Pflegeheim umziehen wird? Dann werden sich die Leistungen deutlich ändern. Statt einer individuellen Zusammenstellung ambulanter Leistungen wird es nur noch einen Zuschuss für die Pflegekosten im Heim geben: Das ist der sogenannte Leistungsbetrag. Die Pflegekasse zahlt diese stationäre Hauptleistung direkt ans Pflegeheim aus.

Gut zu wissen: Privatversicherte müssen auch bei stationärer Pflege zunächst immer in Vorleistung gehen und können anschließend die Rechnung bei ihrer Pflegeversicherung einreichen.

Die Pflegeversicherung finanziert grundsätzlich bestimmte Maximalbeträge, die vom Pflegegrad abhängig sind. Die Höhe ist für Gesetzlich- und Privatversicherte gleich. Damit lässt sich ein Teil der Pflege in stationären Einrichtungen finanzieren. Er beträgt in

  • Pflegegrad 2: 805 Euro,
  • Pflegegrad 3: 1319 Euro,
  • Pflegegrad 4: 1855 Euro,
  • Pflegegrad 5: 2096 Euro.

Menschen mit einer anerkannten Behinderung können einen zusätzlichen monatlichen Zuschuss von pauschal 278 Euro pro Monat von der Pflegeversicherung erhalten.

Gut zu wissen: In Pflegegrad 1 gibt es keine stationären Leistungen. Wer dennoch ins Pflegeheim ziehen möchte, kann den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro für die Finanzierung nutzen.

Staatlicher Zuschuss

Der Leistungsbetrag deckt nur einen Teil der anfallenden Pflegekosten ab. Den Rest müssen Pflegeheimbewohner aus eigener Tasche bezahlen. Von diesem Eigenanteil an Pflegekosten übernimmt der Staat seit Januar 2022 einen Teil. Je länger jemand schon stationär versorgt wird, desto höher ist dieser Teil. Um den prozentualen Zuschuss zu ermitteln, werden alle Monate, die jemand schon in einer Wohnform mit stationärer Pflege gelebt hat, zusammengezählt. Auch Monate vor Januar 2022 zählen mit.

Aus der Berechnung ergibt sich dann einer der folgenden Zuschüsse:

  • im 1. Wohnjahr: 15 Prozent
  • im 2. Wohnjahr: 30 Prozent
  • im 3. Wohnjahr: 50 Prozent
  • ab dem 4. Wohnjahr: 75 Prozent

Wie viel das in Euro bedeutet, hängt vom Pflegeheim ab. Denn jedes Heim legt seine Kostenstruktur selbst fest. Pro Bewohner innerhalb eines Heims muss der zu zahlende Eigenanteil aber immer gleich hoch sein. Im Bundesdurchschnitt beträgt der Eigenanteil zu den Pflegekosten knapp 2000 Euro pro Monat (Stand: Januar 2026). Davon übernimmt der Staat je nach Wohndauer zwischen knapp 300 und knapp 1500 Euro.

Wichtig zu wissen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung kommen noch hinzu. Diese müssen Bewohner komplett selbst finanzieren, wie sonst auch Miete, Nebenkosten und Verpflegung zu Hause. Monatlich betragen die Gesamtkosten, die für ein Pflegeheim anfallen, daher im Bundesdurchschnitt um die 3300 Euro im ersten Wohnjahr.

Private Zusatzversicherung

Wenn Dein Angehöriger in jüngeren Jahren eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen hat, zum Beispiel eine Pflegetagegeld-Versicherung, dann zahlt diese Versicherung zusätzliche Zuschüsse aus. Dein Angehöriger muss diese aber separat bei der privaten Zusatzversicherung beantragen. Prüft vorhandene Unterlagen, damit Euch keine Zuschüsse entgehen.

Gut zu wissen: Für einige Zusatzversicherungen muss man keine Beiträge mehr bezahlen, wenn man sie nutzt. Auch das solltet Ihr überprüfen, damit Dein Angehöriger nicht zu viele Beiträge bezahlt.

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