Übersicht: Pflege-WGs

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Wenn sich mehrere Pflegebedürftige zu einer Wohngemeinschaft zusammentun, kann das viele Vorteile haben. Das Zusammenwohnen insgesamt wird günstiger, wenn man sich Wohnräume teilt. Die Bewohner können außerdem gemeinsam Hilfsdienste beauftragen. Die Pflegeversicherung fördert diese Art des Zusammenlebens zusätzlich mit 224 Euro pro Monat und Bewohner mit Pflegegrad.

Wohngemeinschaft mit Pflege

Nicht nur für Studierende, sondern auch für Pflegebedürftige kann sich eine Wohngemeinschaft lohnen. In solchen WGs haben alle Mitbewohnerinnen und Mitbewohner jeweils ein eigenes Zimmer. Die Küche und das Wohnzimmer werden geteilt. Je nach Art der WG gibt es entweder ein oder mehrere Badezimmer, die die Bewohner sich teilen. Oder jede Person hat ein eigenes kleines Bad.

Im Gegensatz zu Zeiten von Ausbildung und Studium gibt es aber in der Regel keinen Streit um den Putzplan. Professionelle Hilfskräfte und Angehörige übernehmen üblicherweise einen Großteil der Arbeit im Haushalt. Ein ambulanter Pflegedienst kann so viel Pflege und Unterstützung leisten, wie gewünscht ist. Vielleicht wäre eine solche Lebensweise auch eine Option für Deinen Angehörigen?

Viele Vorteile

Dadurch, dass ein Teil der Wohnräume von allen genutzt werden kann, sinkt der Mietpreis pro Person. Wenn eine Haushaltshilfe "nur" drei Zimmer, drei kleine Bäder, eine Küche und ein Wohnzimmer reinigt, ist das natürlich auch günstiger, als wenn sie zu drei verschiedenen Wohnungen anreisen muss und dort insgesamt mindestens zwei Küchen, Bäder und Wohnzimmer mehr putzen muss. Auch ein beauftragter Pflegedienst spart Wege und somit Zeit und Nerven.

Privat organisiert

Zu einer Pflege-WG können sich mehrere befreundete Pflegebedürftige zusammenschließen. Wenn zum Beispiel eine Person eine große Wohnung oder ein Haus besitzt, kann sie einen Teil des Wohnraums an andere vermieten. Das ist organisatorisch vergleichsweise einfach.

Gut zu wissen: Wenn Ihr Wohnraum zu einer Pflege-WG umbauen möchtet, könnt Ihr dafür einen separaten Zuschuss von der Pflegeversicherung beantragen. Er beträgt bis zu 2613 Euro pro Person, die einziehen will.

Alternativ können zum Beispiel drei oder vier Personen zusammen eine Wohnung anmieten. Meist gründen mehrere Angehörige dafür eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), um gemeinsam Wohnraum anmieten und Hilfen beauftragen zu können. Damit der Alltag gut funktioniert, etwa gemeinsame Besorgungen und kleinere Reparaturen erledigt werden können, müssen Angehörige sich in der Regel regelmäßig einbringen.

Professionell organisiert

Immer häufiger gibt es mittlerweile Pflege-WGs, die von einem Wohlfahrtsverband oder einem anderen Anbieter organisiert werden. Dieser besitzt den Wohnraum, vermietet ihn und kümmert sich um das Beauftragen von ambulanten Hilfs- und Pflegediensten, um das regelmäßige Einkaufen und Kochen, um Reparaturen und ähnliches. Angehörige müssen sich deutlich weniger um Organisatorisches kümmern und haben somit mehr Zeit für Qualitätszeit.

Typisch ist diese Variante als Demenz-WG. Dann leben meist sechs bis acht Pflegebedürftige mit unterschiedlich weit fortgeschrittenen Demenzen zusammen. Es gibt immer mindestens eine Präsenzkraft vor Ort, die im Alltag unterstützt. Zusätzlich kommen täglich Pflegekräfte und wöchentlich Hilfskräfte zur Unterstützung.

Extra-Zuschuss

Die WG-Variante empfinden viele als gute Alternative zum Leben im Heim. Sie gilt aber als Wohnform mit ambulanter Pflege. Die Pflegebedürftigen können also alle ambulanten Leistungen der Pflegeversicherung nutzen, beispielsweise Entlastungsbetrag, Zuschüsse für Hausnotruf und Hilfsmittel ab Pflegegrad 1 und zusätzlich Pflegesachleistung und/oder Pflegegeld ab Pflegegrad 2. Außerdem kann jeder Mitbewohner noch einen Extra-Zuschuss für Pflege-WGs in Höhe von 224 Euro pro Monat erhalten.

Gut zu wissen: Den Extra-Zuschuss gibt es bereits ab Pflegegrad 1. Ihr müsst ihn aber separat beantragen.

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